Wichtige Fragen

… und gute Antworten darauf …? Ihr könnt die Fragen auch über das Forum oder direkt an info [at] mvv-k.de stellen.

Werden die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung so schlecht bleiben wie bisher?

Das läßt sich nicht voraussagen. Allgemein wird die überragende Bedeutung der frühkindlichen Bildung anerkannt. Es wird nicht gelingen, die Integration von Migranten und bildungsfernen Bevölkerunggruppen voranzubringen, wenn nicht kräftig in diesen Bereich investiert wird, der auch im europäischen Maßstab stark unter finanziert ist. In fast allen europäischen Ländern wird die frühkindliche Bildung als gleichrangig mit dem Grundschulbereich angesehen.

Den Beschäftigten werden immer neue Anforderungen ab verlangt, ohne dass sich dies in einer angemessenen Bezahlung und verbesserten Arbeitsbedingungen niederschlägt. Bisher ist die Duldsamkeit der Beschäftigten und ihre soziale Einstellung massiv ausgenutzt worden. Es zeichnet sich jedoch ab, dass sich hier ein Mentalitätswechsel der Kolleginnen und Kollegen zunehmend auswirkt. Im Kommunalbereich wurde schon helftig im Kita-Bereich gestreikt (Danke) und im kirchlichen Bereich wirkt sich langssam die gestiegene Organisation im MVV aus. Mitmachen schafft gute Gefühle und stärkt die Kraft der Gemeinschaft.

Aktuelle Meldungen

Alle Erzieherinnen haben jetzt Anspruch auf EG 8

Freitag, 11. Mai 2012

Für alle kirchlichen Beschäftigten ist die Entgeltordnung des Öffentlichen Dienstes (TV-L-Bereich) übernommen worden. Vor allen Dingen für Erzieherinnen gibt es die frohe Botschaft, dass auch alle ab 2009 neu eingestellten Kolleginnen Anspruch auf die EG 8 haben (bisher EG 6). Alle Mitglieder können mit unserer Unterstützung gegenüber ihrem Arbeitgeber rechnen, wenn hier Umsetzungsprobleme entstehen sollten.

Mehr: ADK-Info-01-2012

So bekomme ich noch Urlaubstage aus 2011

Donnerstag, 3. Mai 2012

Am 23. März haben wir auf dieser Seite mitgeteilt, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch für jüngere Beschäftigte ein Anspruch auf den vollen Urlaub von 30 Arbeitstagen im Jahr besteht. Die Begründung kann dort nachgelesen werden.

Aufgrund dieser Berichterstattung ist an uns der Wunsch herangetragen worden, ein Formblatt zur Geltendmachung des zusätzlichen Urlaubsanspruchs aus dem Jahr 2011 zur Verfügung zu stellen. Dem kommen wir gerne nach, denn Kirchengewerkschaft heißt auch Service bieten, wo immer es geht.

Hier kann das Formblatt herunter geladen werden: Geltendmachung Urlaub 2011

Kita-Bündnis wird Volksinitiative starten

Freitag, 13. April 2012

Gemeinsam mit anderen BündnispartnerInnen von Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft setzt sich die Kirchengewerkschaft MVV für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Krippen- und Kita-Bereich ein. An der Auftaktveranstaltung zur Nutzung des Bündnisses für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V. nahmen 400 Kita-Beschäftigte teil, von denen ungefähr 100 KollegInnen aus dem Bereich der evangelischen Kirche kamen.

Im Rahmen einer Volksinitiative wird sich das Bündnis für bessere Arbeitsbedingungen in den Kitas einsetzen, vor allem für kleinere Gruppen. Dem steht entgegen, dass der Deutsche Städte- und Gemeindebund sogar plant, wegen des kommenden Rechtsanspruches auf Kita-Plätze für Kinder bis zum Alter von 3 Jahren sogar die Gruppenstärke heraufzusetzen. Dies ist in Niedersachsen aber nicht mit dem bestehenden Kita-Gestz vereinbar. Mehr: Aktionspogramm Ausbau Betreuungsplätze unter Dreijährige

Anbei zwei Fotos, die zeigen, dass das Freizeitheim Vahrenwald (Hannover) bis auf den letzten Platz gefüllt war. In vielen anschließenden Treffen der Aktionsgruppen werden Kampagnenbausteine erarbeitet, um die Anliegen der Kita-MitarbeiterInnen und damit auch der betroffenen Eltern und Kinder wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.

Bündnis für Kinder und Familien kämpft für Arbeitsbedingungen

Freitag, 2. März 2012

Am 05.03.2010 findet in Hannover-Vahrenwald ab 17.00 Uhr im Freizeitheim eine große Auftaktveranstaltung zu den Kita-Arbeitsbedingungen statt. Veranstalter ist das “Bündnis für Kinder und Familien”, in dem die Kirchengewerkschaft MVV seit langer Zeit mitwirkt.

Jetzt ist die Zeit gekommen, um endlich eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung im Kita-Bereich durchsetzen zu können! Die Kirchengewerkschaft MVV wird gemeinsam mit den anderen beteiligten Organisationen und Gewerkschaften für unsere gerechte Sache kämpfen.

Mehr…Hannover 05 03 2012

Bald sind alle Erzieherinnen in der EG 8

Freitag, 16. Dezember 2011

Die GEW hat die bisher nicht verfügbare Entgeltordung für den TV-L Bereich in Auszügen veröffentlicht: EGO-Auszug. Für ab 2009 neueingestellte Beschäftigte bedeutet das oft eine höhere Entgeltgruppe (z.B. kommen die Erzieherinnen sofort aus der EG 6 in die EG 8)!

Es besteht grundsätzliche Einigkeit innerhalb der ADK, dass diese Entgeltordnung auch für den kirchlichen Bereich rückwirkend zum 01. Januar 2012 übernommen werden wird. Bereits verhandelt wird die Anwendung der Grundsätze der TV-L Entgeltordnung auf die kircheneignen Tätigkeitsmerkmale. Insbesondere der MVV dringt darauf, auch für den Kitabereich kircheneigene Tätigkeitsmerkmale zu entwickeln.

Altersteilzeit oder Lebensarbeitszeitkonto

Freitag, 16. September 2011

Viele Kita-Beschäftigte können  sich verständlicherweise nicht vorstellen bis zum Alter von 67 Jahren die Arbeit durchzuhalten. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass die staatliche Förderung der Altersteilzeit 2009 beendet wurde. Was kann getan werden? Wir sind im MVV an der Fortentwicklung der Altersteilzeit sehr interessiert und sammlen zurzeit alle Regelungen aus anderen Landeskirchen und aus dem öffentlichen Dienst. Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Landeskirche Hannovers ist ebenfalls an diesem Thema dran und hat die Mitarbeitervertretungen um Mithilfe gebeten. Eine sehr hilfreiche Stellungnahme ist von der MAV Leine-Solling gekommen: MAV Leine.

Neben möglichen Anschlussregelungen ist auch das Thema “Lebensarbeitszeitkonto” interessant. Bei diesem Modell erhält der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitszeit nicht ausgezahlt. Die eingesparte Lohnsumme wird vezinst angelegt und kann z.B. für ein früheres Ausscheiden aus dem Arbeitsleben eingesetzt werden. Ein Zeitwertkonto ist ein Arbeitszeitkonto, in das der Mitarbeiter Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit einbringen kann, um damit eine bezahlte Freistellung zu finanzieren. Durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (“Flexigesetz”) wurden die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, wodurch Zeitwertkonten an Attraktivität und Verbreitung gewonnen haben. Laut einer Studie der Gothaer Lebensversicherungen werden in 21,1% der Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Zeitwertkonten verwendet.[1] Umfassend reformiert wurden die Zeitwertkonten durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (“Flexi II“), das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist.

Kircheneigene Regelungen für den Erziehungsdienst

Freitag, 27. Mai 2011

In der Ev.luth. Landeskirche Würtemberg wurde der Tarifvertrag für den Erziehungsdienst übernommen. Die dortigen Kita-Beschäftigen werden die gleichen Gehälter erhalten, wie sie die kommunalen Beschäftigten beziehen. Die Leiterinnen werden zwar noch nach der Anzahl der Kinder eingruppiert, doch wird der günstigere Stichtag 1. März gewertet (in unseren Kitas wird die Zeit vom 01.10 bis 31.12. berücksichtigt). Unterschreitung der jeweiligen Mindestzahl (40, 70, 100, 130, 180 Plätze) von nicht mehr als 5 v. H. führt nicht zur Herabgruppierung. Auch für die niedersächsischen evangelischen Kitas brauchen wir kircheneigene Regelungen. So darf es nicht dabei bleiben, dass unsere Kita-Leitungen abhängig von der Kinderzahl eingruppiert werden. Der MVV wird hier in der ADK initiativ werden und bittet um Unterstützung aus den Einrichtungen, den Mitarbeitervertretungen und den Verwaltungen.

Mehr: Erziehungsdienst_2011_04_01

Volles Weihnachtsgeld nicht verdient?

Donnerstag, 12. Mai 2011

Vor zwei Jahren hat die für die kirchlich Beschäftigten zuständige Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission ADK beschlossen, ab 2011 die Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) um 12 % zu kürzen. Der Mitarbeitervertretungsverband hat an die ADK den Antrag gestellt, diese beabsichtigten Kürzungen zurück zunehmen. Begründung: Die kirchlichen Beschäftigten erbringen oft gutwillig und freiwillig mehr Leistungen, als sie es eigentlich müssten. Für die kirchlichen Kita-Beschäftigten würde sich durch die Kürzungen eine weitere Schlechterstellung gegenüber den kommunalen Kita-Beschäftigten ergeben. Die Kommunen würden sparen und die Kita-Beschäftigten hätten das Nachsehen.

Das Foto zeigt unsere ADK-Mitglieder von links: Diakon Ralf Reschke, Kita-Leiterin Christel Orb-Runge, Diplom-Sozialpädagoge Ralf Vullriede und Diplom-Sozialwirt Werner Massow.

Die kirchlichen Arbeitgeber werden gefragt, ob sie diese aus der Besonderheit des kirchlichen Dienstes sich ergebenden Mehrbelastungen anerkennen und ob sie deshalb bereit sind, diese bisher gutwillig und freiwillig erbrachten Leistungen durch die Rücknahme der beabsichtigten Kürzung bei der Jahressonderzuwendung, d. h. mit 1 % monatlich, zu honorieren.
Hier steht der Antrag im Wortlaut: ADK Zuwendungen v. 12.5.11

Hinweise für die Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen

Mittwoch, 4. Mai 2011

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind Anstellungsträger verpfichtet, die fachliche Eignung ihres Personals im Kinder- und Jugendbereich zugewährleisten. Insbesondere dürfen keine Verurteilungen wegen Straftaten im Bereich der Sexualdelikte vorliegen. Die Anstellungsträger sind berechtigt, vom Beschäftigten die Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen. Nach Auffassung des Mitarbeitervertretungsverbandes handelt es sich hierbei um eine dienstliche Verrichtung im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtung für die der Anstellungsträger im Rahmen des Dienstreiserechtes die Arbeitszeit anrechnen  und die Fahrkosten erstatten muss. Hinzu kommt der Anspruch auf Erstattung der Verwaltungskosten von 13 €.

Dazu geben wir folgende Hinweise:
1.) Beantragen Sie bei Ihrem Anstellungsträger eine Dienstreisegenehmigung, damit sie auf der Hin- und Rückfahrt zur Meldebehörde (Einwohnermeldeamt), versichert sind.
2.) Fahren Sie mit der Aufforderung Ihres Arbeitgebers zur Meldebehörde und legen Sie diese dort vor.
3.) Damit beantragen Sie ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz.
4.) Leider müssen Sie die Kosten der Verwaltungsgebühr in Höhe von 13.-€ für Ihren Anstellungsträger auslegen (diese werden gegen Vorlage der Quittung mit der kommenden Abrechnung erstattet).
5.) Nach Erhalt des erweiterten Führungszeugnisses sollten Sie dieses aus datenschutzrechtlichen Gründen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: “Z.H. der Personalabteilung” in der zuständigen Verwaltungsstelle abgeben, sofern es nicht direkt an den Arbeitgeber übersandt wird.
6.) Zusätzlich zu der Erstattung der Verwaltungsgebühr haben Sie auch einen Anspruch auf Berücksichtigung der im Rahmen der Dienstreise (einschl. entstandender Wartezeiten) angefallenen Arbeitszeit (gemäß § 11 Abs. 3 DVO), sowie auf Erstattung der Fahrtkosten im Rahmen der kirchlichen Reisekostenbestimmungen.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung! W.M.

Beteiligt Euch an Mahnwachen!

Freitag, 29. April 2011

Normalerweise ist auf diesen Seiten nur etwas zu Berufspolitik und Tarifentwicklung zu lesen. Heute – aus gegebenem Anlass – der Aufruf, der Opfer, die seit 25 Jahren in Tschernobyl leiden, sowie auch der Opfer der Dreifach-Katastrophe in Japan zu gedenken. Wichtig ist, aus Tschernobyl und aus Fukushima Lehren zu ziehen und jetzt Gravierendes in Deutschland zu verändern.
Unter dem Motto: “Montags gegen Atomkraft” finden in über 500 Städten Deutschlands jeden Montag um 18 Uhr Mahnwachen statt. Wir schließen uns dem Aufruf des DGB gern an. Deutschlands Energiepolitik ist erneuerbar. Sonne Wind und Wasserkraft können viel intensiver genutzt werden und schaden niemandem. Nach Meinung fortschrittlicher Energieexperten wie Prof. Olav Hohmeyer von der Uni Flensburg ist ein Umstieg auf Erneuerbare sogar schon bis 2015 möglich. Hohmeyer muss es wissen. Er ist Mitglied des Sachverständigenrates im Umweltministerium.

Alle Infos zu den Orten der Mahnwachen finden sich bei der Umweltorganisation “.ausgestrahlt“.

Die Bischöfe der Niedersächsischen Kirchen fordern außerdem alle Gemeinden und Einrichtungen auf, nur noch Ökostrom zu beziehen. Und was für Gemeinden gilt, gilt natürlich auch für deren Gläubige. Weiterlesen …